Gruß an den Raser auf der St2276, Bamberg-Geisfeld, 20.09.2025, ca. 09:30 Uhr, Höhe Wanderparkplatz Bärenreuth
Sehr geehrter Lenker des dunklen Wagens,
Sie erinnern sich sicher: Ich, Mountainbiker, beim Überqueren der Fahrbahn. Sie, mit stark überhöhter Geschwindigkeit aus Richtung Bamberg heranrasend, mindestens 250 Meter Sicht auf mich. Genug Zeit für jedes vernünftige Lebewesen, um die Geschwindigkeit zu reduzieren – doch stattdessen nur anhaltendes Hupen, kein Bremsen, keine Rücksicht.
Damit Sie es verstehen: Normalerweise achte ich stets auf mehr als ausreichend Abstand beim Queren. An diesem Morgen jedoch streikte meine Schaltung, weshalb ich kurz ins Straucheln geriet und fast gestürzt wäre. In genau dieser Sekunde sind Sie ohne jede Spur von Rücksichtnahme auf mich zugerast.
Zur Erinnerung an die StVO:
§ 1 StVO: „Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.“
§ 3 StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass er sein Fahrzeug ständig beherrscht.“
Und für die Zukunft:
aus § 315c StGB: Gefährdung des Straßenverkehrs –(1) Wer im Straßenverkehr grob verkehrswidrig und rücksichtslos an unübersichtlichen Stellen, an Straßenkreuzungen, Straßeneinmündungen oder Bahnübergängen zu schnell fährt, und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Bedauerlicherweise war ich in diesem Moment zu sehr damit beschäftigt, mein Leben zu retten, um Ihr Kennzeichen wahrzunehmen. Andernfalls hätten Sie bei Ihrer Heimkehr bereits zwei Beamte der Polizeiinspektion Bamberg vor Ihrer Haustür vorgefunden.
Ein Trost für Sie: Diesmal bin ich Ihnen nur dank meiner Beine, die mehr Watt leisten als Ihr Motorverstand, entkommen. Doch verlassen Sie sich nicht darauf, dass es beim nächsten Mal ebenso glimpflich ausgeht.
Mit den besten Grüßen –
Ihr überlebender Radfahrer.